Die
Fondsgesellschaft ist als vermögensverwaltende
Personengesellschaft konzipiert, die sowohl aus den Rückflüssen auf das Genussrecht als auch aus der Anlage der Liquiditätsreserve Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Es ist geplant, dass die Rückflüsse an die
Fondsgesellschaft auf das Genussrecht ausschließlich aufgrund der Veräußerung von Teilgenussrechten nach Ausübung des Andienungsrechts erfolgen. Nach den Genussrechtsbedingungen ist es jedoch auch möglich, dass Rückflüsse in Form von sog. Ausschüttungen auf das Genussrecht erfolgen.
Der Bundestag hat am 25.05.2007 die Umsetzung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 und damit die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 für Kapitaleinkünfte beschlossen. Sollte das Gesetz wie derzeit geplant vom Bundesrat am 06.07.2007 verabschiedet werden, hat dies folgende Auswirkungen auf eine Beteiligung an der
Fondsgesellschaft: Bei natürlichen Personen werden etwaige Ausschüttungen auf das Genussrecht auf der Ebene des
Anlegers mit einem pauschalen Steuersatz von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die
Einkommensteuer) besteuert. Von der Abgeltungssteuer werden auch
Zinseinnahmen aus der Liquiditätsrücklage erfasst. Gewinne aus der Veräußerung von
Genussrechten, die nach dem 31.12.2008 erworben werden, sind unabhängig von der Beteiligungshöhe und Haltedauer steuerpflichtig.
Danach wären Gewinne aus der Veräußerung des vor dem 31.12.2008 erworbenen Genussrechts der
Fondsgesellschaft bzw. der Beteiligung an der
Fondsgesellschaft bei einer Beteiligung von unter 1% und einer Haltedauer von mehr als einem Jahr wie nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei.