Die Biogas Schwerin GmbH & Co. KG hat für das Beteiligungsangebot "Biogas Schwerin" eine Biogasanlage am Standort Schwerin mit einer Leistung von ca. 717 kW(el) entwickelt. Die Standortfestlegung erfolgte in Ausnutzung optimierter Rahmenbedingungen für Substratversorgung, Betrieb und Genehmigung. Der Standort wird Eigentum der Kommanditgesellschaft. Die Grundstückskosten sind in den Anschaffungskosten enthalten. Alle
Investitionskosten werden aus dem
Eigenkapital und dem aufzunehmenden
Fremdkapital finanziert. Während der Baubeginn der ersten Ausbaustufe mit 717 kW Anfang 2008 erfolgt, soll eine zweite Ausbaustufe mit ebenfalls 717 kW im hinteren Jahr 2008 realisiert werden. Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der ersten Ausbaustufe liegt vor. Die Genehmigung der zweiten Ausbaustufe liegt ebenfalls vor. Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Biogasanlagen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Der in der Biogasanlage produzierte Strom wird in das Stromnetz des regionalen Energieversorgers eingespeist, der den Strom auf Grundlage des am 01.08.2004 novellierten Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Das Gesetz verpflichtet die Stromnetzbetreiber zur Abnahme des aus Biomasse erzeugten Stroms.
Im Rahmen langfristiger, auf zwanzig Jahre abgeschlossener Verträge mit dem Substratlieferanten wird die Rohstoffversorgung dauerhaft sichergestellt. Durch die Firma Dörner in Schwerin werden für die Verarbeitung in der Biogasanlage unter anderem aufbereitete Speisereste zur Verfügung gestellt und an den Anlagenstandort geliefert. Ferner ist der Zusatz von diversen Getränkerückständen geplant. Die genaue Stoffzusammensetzung ergibt sich aus der Anlage zum Substratliefervertrag.
Die Beteiligung erfolgt als
Kommanditist an der Biogas Schwerin GmbH & Co. KG.
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das
EEG sieht garantierte Vergütungen für die Dauer von 20 Jahren zzgl. des
Investitionsjahres vor. Über die weitere Verwendung des Standorts hat die
Gesellschafterversammlung vor Ablauf der 20 Jahre zu entscheiden. Grundsätzlich kann von einer Nutzungsdauer der Biogasanlage von ca. 25 Jahren ausgegangen werden. Denkbar ist eine vorzeitige Auflösung der Gesellschaft, weil institutionelle
Anleger derzeit verstärkt unternehmerische Beteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien nachfragen. Über einen Verkauf entscheidet allein die
Gesellschafterversammlung.