Einzahlung:
Die
Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100.
Ausgabekurs: EUR 0,01 je Genussrecht (Nennwert).
Erhöhungen sind in Schritten von 0,01 Euro durch Einzahlung des gewünschten Betrages möglich.
Für den Erwerb der
Genussrechte wird von der
Emittentin kein
Ausgabeaufschlag (Agio) und keine sonstige Abschluss- oder Vermittlungsgebühr von dem Genussrechtsinhaber erhoben. Die Verwaltung der Genussrechtsbeteiligung bei der
Emittentin erfolgt für den Genussrechtsinhaber ebenfalls kostenfrei. Bei Veräußerung der
Genussrechte werden von der
Emittentin ebenfalls keinerlei Gebühren oder Provisionen von dem Genussrechtsinhaber erhoben.
Auszahlung:
Der Genussrechtsinhaber kann mit einer Frist von 4 Wochen zu jedem
Zinszahlungstermin zwischen einer vierteljährlichen Auszahlung oder der automatischen
Wiederanlage (Thesaurierung) der
Verzinsung mit Auszahlung in einer Summe bei Kündigung der
Genussrechte bzw. Inanspruchnahme der Ankaufgarantie wählen.
Grundverzinsung: 6,00% pro Jahr. Es ist während der
Laufzeit vorgesehen, die Grundverzinsung in Höhe von 1,50% vierteljährlich auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt jeweils bis zum 15. des Folgemonats für das vergangene Quartal, sofern der
Jahresabschluss festgestellt ist oder sofern eine ausreichende Liquiditätslage gegeben ist. Die
Wiederanlage (Thesaurierung) erfolgt jeweils am 01.04., 01.07., 01.10. und 01.01. eines Jahres.
Überschussverzinsung: zusätzlich bis zu 4,00% pro Jahr. Die Auszahlung oder
Wiederanlage (Thesaurierung) der Überschussbeteiligung erfolgt innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung in der ordentlichen
Hauptversammlung der
Emittentin.
Die Berechnung der
Verzinsung beginnt ab dem Folgemonat, der auf die Wertstellung der jeweiligen Einzahlung folgt. Die
Verzinsung der
Wiederanlage (Thesaurierung) erfolgt ab dem Tag der Gutschrift.