Einzahlung:
Der Mindestzeichnungsbetrag für Einmaleinlagen beträgt EUR 2.500. Im Fall der Entscheidung für die Einmaleinlage ist zzgl. ein Agio in Höhe von 5% des Zeichnungsbetrags an die
Emittentin zu leisten.
Auszahlung:
Der
Anleger ist während der gesamten
Laufzeit der Beteiligung einschließlich der
Liquidationsphase am Vermögen der Gesellschaft, die wiederum atypisch still an der
Fondsgesellschaft beteiligt ist, beteiligt. Wegen des in der
Fondsgesellschaft geltenden Prinzips der
Thesaurierung von Rückflüssen aus den
Zielfonds werden während der
Laufzeit der Beteiligung die in der
Fondsgesellschaft erwirtschafteten Gewinne reinvestiert und damit auch nicht an die RWB PrivateCapital GmbH & Co. Dritte Beteiligungs KEG ausgeschüttet.
Die
Emittentin soll planmäßig zum 31.12.2020 und damit gleichzeitig mit der deutschen
Fondsgesellschaft, an der sie sich atypisch still beteiligt, aufgelöst werden. Im Zuge der zeitgleichen Auflösung der
Emittentin sowie der
Fondsgesellschaft werden die in der
Fondsgesellschaft gebildeten stillen Reserven aufgedeckt und damit die Gewinne realisiert, die nicht bereits aus der ersten
Investitionsrunde oder durch laufende Abschichtung der Zielinvestments an die
Fondsgesellschaft geflossen und der
Emittentin anteilig zugewiesen worden sind.
Gewinnunabhängige Entnahme bei Einmaleinlagen:
Bei Einmaleinlagen in Höhe von mindestens EUR 10.000 erhält der
Anleger auf Wunsch eine gewinnunabhängige Entnahme in Höhe von jährlich bis zu 7% des Einlagebetrages. Die Entnahme wird in Abhängigkeit von der Liquiditätslage der
Emittentin sowie der
Fondsgesellschaft, gegenüber der die
Emittentin den entsprechenden Entnahmeanspruch hat, in monatlichen Teilbeträgen zu 1/12 gezahlt und kann nicht garantiert werden. Sie ist auf die Höhe der Einlage begrenzt.