Investitionskriterien (abgekürzt):
- Die
Investitionen erfolgen ausschließlich in deutsche Wohn- und
Gewerbeimmobilien.
- Eine Einzelimmobilie bzw. ein
Investitionsobjekt darf maximal 25% des Gesamtinvestitionsvolumens des
Fonds ausmachen.
- Die
Investitionen konzentrieren sich auf den Erwerb von Immobilien mit rein wohnwirtschaftlicher Nutzung. Es ist geplant, rund 75% in Immobilien dieser Art zu investieren. Der Anteil an
Gewerbeimmobilien wird unter 40% der Gesamtinvestition in Immobilien liegen.
- Die Immobilien mit wohnwirtschaftlicher Nutzung stammen aus dem freien Immobilienmarkt.
-
Investitionen in klassische Betreiberimmobilien (z.B. Hotels) werden nicht angestrebt.
- Es können auch Immobilien mit einem gewissen Renovierungs- oder Sanierungsstau erworben werden, welche dann durch bauliche Maßnahmen aufgewertet werden.
- Die
Fondsgesellschaft erwirbt direkt aus der Sondersituation bzw. direkt vom Grundstückseigner. Als Sondersituation gilt auch der direkte Kauf von einem Projektentwickler.
- Als Voraussetzung für den Erwerb gilt ferner: Immobilien müssen, unter Einrechnung ggf. erforderlicher Renovierungs- oder Sanierungskosten, innerhalb von 24 Monaten eine laufende Mietrendite von 7,5% p.a. erwirtschaften können.
- Es werden im Regelfall Immobilien erworben, die sich in einem neuwertigen Zustand befinden und deren umfangreiche Renovierung/Kernsanierung/Erstellung nicht länger als 10-15 Jahre zurückliegt.
- Grundsätzlich wird angestrebt, die Objekte aus Sondersituationen zu erwerben. Als Sondersituation gilt:
Zwangsversteigerung, Ankauf aus kritischen Darlehenssituationen und "Non Performing Loans", Ankauf aus sonstigen kritischen Situationen von institutionellen oder privaten
Anlegern.
- Liquiditätsrücklagen und -reserven werden ausschließlich bei
Kreditinstituten und
Kapitalanlagegesellschaften verwahrt, die in Deutschland zugelassen sind.