Geplant ist die Errichtung von elf Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 22 MW in Frankreich, gleich neben den Turbinen des bis Oktober 2012 platzierten, zweiten Frankreich Windfonds Leonidas X. Die Region Champagne-Ardenne ist mit knapp 1 GW installierter Anlagenleistung die beliebteste Gegend Frankreichs für Windkraft. Der Baubeginn der Windkraftanlagen ist für Februar 2013 vorgesehen. Bis Oktober 2013 ist geplant, alle zehn Anlagen zu errichten und an das Stromnetz anzuschließen. Aufgrund einer sicherheitsorientierten Kalkulation geht das
Fondsmanagement davon aus, dass erst ab November 2013 Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen erzielt werden. Global Eco Power liegen alle notwendigen Genehmigungen zum Bau und anschließendem Betrieb der elf Türme mit einer Leistung von 2 MW pro Anlage vor.
Das Projekt fällt unter die im Jahr 2008 festgelegte Förderung für Windkraftanlagen in Frankreich. Für die Anlagen liegt der Tarif bei anfänglich 8,62 ct/kWh und gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Ab dem elften Jahr werden 8,864 Cent pro eingespeister kWh vergütet. Entsprechend den französischen Einspeisegesetzen passt sich die Höhe der Einspeisevergütung jedes Jahr der
Inflation an. Neben REpower kümmert sich die technische Abteilung der Leonidas Associates GmbH auch selbst um die Überwachung jeder einzelnen Anlage.
Alle Anlagen werden umfangreich versichert. Im Paket enthalten sind unter anderem eine Allgefahrenversicherung, die Betreiberhaftpflichtversicherung, die Ertragsausfallversicherung sowie die Umweltschadenversicherung.
Der von der Betreibergesellschaft mit dem Eigentümer abgeschlossene Vorvertrag zum notariellen Pachtvertrag hat eine
Laufzeit von 20 Jahren. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption à 10 Jahre. Die in den Windkraftanlagen erzeugte Energie wird über ein
Umspannwerk an den französischen Energiekonzern EDF weitergeleitet. Durch den im französischen Gesetz verankerten Kontrahierungszwang besteht für die Betreibergesellschaften das Recht zur Einspeisung des Stroms und für den Stromversorger die Pflicht, den produzierten Strom gemäß dem gesetzlich garantieren
Einspeisetarif zu vergüten.