Das unmittelbare
Anlageobjekt des
Emittenten ist ein französisches Tochterunternehmen, die Société en nom collectif (im Folgenden: SNC). Nach dem Erwerb der SNC errichtet diese im unmittelbaren Anschluss daran die Windkraftanlagen (mittelbares
Anlageobjekt), betreibt diese und produziert so Strom. Da es sich bei dem vorliegenden Prospekt um einen Blindpool handelt, wurden die SNC und folglich auch die Windkraftanlagen noch nicht erworben. Die Holdinggesellschaft wird sich zunächst an einem Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligen, wobei der Wert des Tochterunternehmens langfristig gefördert werden soll und dessen Sitz vorrangig in Frankreich liegt. Über die Beteiligung an der Gesellschaft investieren
Anleger damit mittelbar in ein Unternehmen, das Windkraftanlagen errichten und betreiben wird.
Der Betrieb der Windkraftanlagen lässt aufgrund der 15 Jahre durch den französischen Staat garantierten und sich jährlich der
Inflation anpassenden Einspeisevergütung einen stabilen Rückfluss erwarten. Sollte die Erhöhungsoption genutzt werden bzw. das
Eigenkapitalvolumen entsprechend groß sein, besteht die
Option, sich an weiteren Tochterunternehmen zu beteiligen. Hierfür gelten die
Investitionskriterien analog.
Die Gesellschaft wird gemäß der nachfolgend erläuterten
Investitionskriterien in die französische Tochtergesellschaft mit den Windkraftanlagen investieren:
- Geplant ist die Errichtung von einem Windpark auf dem Festland in Frankreich.
- Durch die Gesellschaft soll ausschließlich in die Stromproduktion durch Windkraftanlagen investiert werden, die auf dem französischen Festland gebaut werden.
- Der Windpark muss von den aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten her dazu geeignet sein, auf Basis der konservativen Kalkulation des
Verkaufsprospektes die Ausschüttungsprognose der Beteiligung zu erfüllen.
- Dreistufiger Prüfprozess: Bewertet werden Windgutachten, Baugenehmigungen, Netzeinspeisezusagen, aber auch die Nähe zu umliegenden Gemeinden.
- Die Gesellschaft investiert ausschließlich nur dann, wenn für die Umsetzung des Vorhabens alle notwendigen Genehmigungen zum Bau und anschließendem Betrieb vorliegen.
- Das Projekt muss unter die gesetzlich garantierte Förderung für Windkraftanlagen in Frankreich fallen.
- Der Baubeginn der Windkraftanlagen ist für Juli 2015 vorgesehen. Bis April 2016 ist geplant, alle Anlagen zu errichten und an das Stromnetz anzuschließen.
- Gebaut werden darf ein Windpark ausschließlich mit Turbinen eines renommierten Anlagenherstellers. Entscheidendes Kriterium, ob ein Hersteller als renommiert angesehen werden kann oder nicht, ist die Einschätzung der finanzierenden Bank.
- Mit den renommierten Herstellern der Windkraftanlagen soll ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen werden
- Zusätzlich zum Hersteller der Turbinen kümmert sich die hauseigende Technikabteilung von Leonidas auch selbst um die Überwachung jeder einzelnen Anlage.
- Jedes einzelne Windkraftwerk wird mit einer Videoüberwachung ausgestattet.
- Alle Anlagen werden umfangreich versichert.
- Der mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Windkraftanlage errichtet werden soll, abgeschlossene Vorvertrag zum notariellen Pachtvertrag muss eine
Laufzeit von mindestens 20 Jahren haben.
- Voraussetzung für jede
Investition ist das Vorliegen von mindestens zwei Windgutachten für den konkreten Standort, an dem die Turbinen gebaut und aufgestellt werden sollen.