Einzahlung
Die Beteiligung bzw. der Kapitalanteil eines
Anlegers an der
Fondsgesellschaft muss mindestens EUR 10.000,00 betragen. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar sein. Jeder
Anleger schuldet darüber hinaus grundsätzlich ein einmaliges, zusätzliches Aufgeld bzw. Agio in Höhe von 3,5% des Betrags des jeweils übernommenen Kapitalanteils.
Für die Gesamteinlage gelten folgende Zahlungsbedingungen: Jeder
Anleger hat bei Wirksamwerden des Beitritts zur Gesellschaft zunächst eine Abschlagszahlung auf seine Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von mindestens EUR 1.000,00 zuzüglich 3,5% Agio zu bezahlen ("Startkapitalzahlung").
Der Restbetrag der Gesamteinlageverpflichtung, der nach Ausgleich der "Startkapitalzahlung" und gegebenenfalls der "Zusätzlichen Startkapitalzahlung" verbleibt, kann in monatlichen Raten von mindestens EUR 50,00 zuzüglich 3,5% Agio bezahlt werden. Die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlung darf nicht mehr als 240 Monate betragen.
Für den zuletzt fällig werdenden Teilbetrag der Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von maximal 20% des Betrags des Kapitalanteils (zuzüglich Agio) kann jeder
Anleger in der Beitrittserklärung schließlich eine einmalige "Schlusszahlung" wählen.
Ausschüttung/Veräußerung
Die von der
Fondsgesellschaft in einzelnen Geschäftsjahren (nach Abzug aller Kosten und der "Erfolgsabhängigen Tantiemen" für den
Portfolio-Manager und das Vertriebsunternehmen) erzielten, laufenden Gewinne stehen den Gesellschaftern bzw.
Anlegern zu. Die jeweilige Gewinnbeteiligung der einzelnen
Anleger berechnet sich nach dem Verhältnis des Betrags der auf ihren festen Kapitalanteil jeweils bezahlten Einlage zum Gesamtbetrag der von allen Gesellschaftern bzw.
Anlegern auf ihre festen Kapitalanteile bezahlten Einlagen am
Bilanzstichtag (31.12.) des betreffenden Geschäftsjahres.