Einzahlung:
Ein Teil der Einlageverpflichtung in Höhe von EUR 1.000 ist als "Startkapitalzahlung" bei Erwerb der Vermögensanlage zu erfüllen. Der verbleibende Einlagebetrag kann vollständig oder teilweise in monatlichen Raten in Höhe von mindestens EUR 50,00, bei einer Gesamtlaufzeit der Ratenzahlungsverpflichtung von maximal 300 Monaten, bezahlt werden. Ein höherer Ratenbetrag muss durch ganzzahlig 10 teilbar sein. Die Höhe der monatlichen Raten und die
Laufzeit der Ratenzahlung bestimmt jeder
Anleger nach Maßgabe vorstehender Regelungen in der Beitrittserklärung selbst. Vorfällige Zahlungen in Abweichung von der Ratenzahlungsvereinbarung sind jederzeit, in Höhe eines bestimmten Mindestbetrags, möglich ("Sonderzahlungen"). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Beitritt zur
Fondsgesellschaft eine weitere Abschlagszahlung auf die Einlageverpflichtung in Höhe von mindestens 5 % und maximal 25 % des nach Abzug der "Startkapitalzahlung" verbleibenden Einlagebetrags zu leisten ("Beitrittszahlung"). Der Betrag der "Beitrittszahlung" wird (nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen) ebenfalls vom
Anleger in der Beitrittserklärung festgelegt. Die "Beitrittszahlung" verkürzt die
Laufzeit der Ratenzahlung und führt unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu einer Reduktion der Einlageverpflichtung in Höhe des Betrags der "Beitrittszahlung".
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000, höhere Beträge müssen jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar sein.
Auszahlung:
Die von der
Fondsgesellschaft in einzelnen Geschäftsjahren (nach Abzug aller Kosten und der "Erfolgsabhängigen Tantiemen" für den
Portfolio- Manager und das Vertriebsunternehmen) erzielten, laufenden Gewinne stehen den Gesellschaftern bzw.
Anlegern im Verhältnis des Betrags der auf ihren festen Kapitalanteil jeweils bezahlten Einlage zum Gesamtbetrag der von allen Gesellschaftern bzw.
Anlegern auf ihren festen Kapitalanteil bezahlten Einlagen am
Bilanzstichtag (31.12.) des betreffenden Geschäftsjahres zu. Eine Prognose über etwaige Ausschüttungen liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht vor.