Investitionsgegenstand der
Fondsgesellschaft sollen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Ressourcen sein, welche mit gesetzlich garantierter Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz vergütet werden. Diese sind hauptsächlich Windenergie, Biogas,
Solarenergie und
Wasserkraft. Die Standorte der Anlagen sollen nur in Deutschland sein. Die
Investition erfolgt über
Objektgesellschaften, die von der
Fondsgesellschaft mit
Eigenkapital ausgestattet werden. Bei der Auswahl der
Investitionsobjekte, d.h. letztendlich der Standorte, der ingenieurtechnischen Projektierer, der Anlagenhersteller und der Servicegesellschaften, die die Energieerzeugungsanlagen jeweils vor Ort betreuen werden, setzt der
Fonds nur auf bewährte Partner.
Windenergieanlage in Laubach, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz:
Die
Objektgesellschaft Wind betreibt eine Windenergieanlage in der Gemeinde Laubach, die zur Verbandsgemeinde Simmern im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz, Deutschland) gehört. Die Anlage wurde im Februar 2011 in Betrieb genommen und an das örtliche Stromversorgungsnetz der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH angeschlossen. Sie produziert seitdem saubere Energie. Die Windenergieanlage stellt die Erweiterung eines bestehenden Windparks dar, der im Jahr 2001 ans Netz gegangen ist. Die
Objektgesellschaft Wind erhält für die Windenergieanlage eine Einspeisevergütung gemäß
EEG in Höhe von 9,52 Cent je kWh inklusive Systemdienstleistungsbonus über eine
Laufzeit von 20 Jahren. Die gesamte
Investitionssumme für die
Objektgesellschaft Wind beziffert sich auf EUR 3.339.601. Mit Nachtrag Nr. 1 vom 18. Mai 2011 gibt der Anbieter bekannt, dass die Windenergieanlage in Laubach prospektgemäß erworben wurde. Zwei voneinander unabhängige Gutachten erwarten eine jährliche durchschnittliche Leistung unter Berücksichtigung des
Parkwirkungsgrades (P50) in Höhe von 4.694
MWh.
Objektgesellschaft Biogas
Die
Objektgesellschaft Biogas hat durch drei Kauf- und
Abtretungsverträge mit der Firma ALTUS AG drei Biogasprojekte mit vorliegenden Baugenehmigungen und allen bisherigen Rechten und Pflichten aus den für die bevorstehende Errichtung bereits geschlossenen Verträgen erworben. Diese umfassen die Gestattungs-, Bediener- und Lieferverträge mit den landwirtschaftlichen Betrieben sowie alle weiteren Verträge, die für die Errichtung und den späteren Betrieb der drei Biogasanlagen erforderlich sind.
Bei den Anlagen handelt es sich um die Biogasanlage Sell (Sachsen, Baubeginn Juli 2011), die Biogasanlage Lenzmann (Schleswig-Holstein, Baubeginn August 2011) sowie die Biogasanlage Krey (Schleswig-Holstein, Baubeginn August 2011).