Die Beteiligung an der Hahn Verbrauchermarkt Ravensburg GmbH & Co.
KG eröffnet jedem
Anleger die Möglichkeit, bestimmte
Veräußerungsgewinne, die er in einem gewerblichen, freiberuflichen oder
land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§§ 13 - 18 EStG) erzielt oder
in den vergangenen 4 Wirtschaftsjahren erzielt hat, einer sofortigen
Einkommensbesteuerung zu entziehen und stattdessen steuerneutral auf
die hier angebotene Beteiligung zu übertragen mit der Folge, dass die
Besteuerung über einen längeren Zeitraum hinaus in die Zukunft
verlagert wird. Diese Möglichkeit ist in den Paragrafen 6b und c des
Einkommensteuergesetzes verankert. Gewinne aus der Veräußerung von
Grundstücken oder Gebäuden, die sich zuvor mindestens 6 Jahre in einem
Betriebsvermögen befunden haben, können auf bestimmte Reinvestitionen
übertragen werden, zu welchen auch die vorliegend angebotene
Beteiligung gehört. Dabei können nicht nur Veräußerungsgewinne des
Wirtschaftsjahres 2008 mit der angebotenen Beteiligung in die Zukunft
verlagert werden, sondern auch für Veräußerungen, für die steuerlich
eine Rücklage gemäß § 6b, c EStG gebildet worden ist und die nun
spätestens am Schluss des vierten, auf ihre Bildung folgenden,
Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen ist. Bezogen auf eine
anfängliche Einlagenleistung in Höhe von z.B. EUR 100.000,00 (zzgl. 5%
Agio) ergibt sich nach der Prognoserechnung ein Übertragungsfaktor von
ca. 270%.
Beim Pluswertfonds 144 "Hahn Verbrauchermarkt Ravensburg GmbH & Co. KG" handelt es sich um eine Beteiligung an einem neu erstellten Verbrauchermarkt in Ravensburg.
Die
Anleger können sich mittelbar über die
Treuhandgesellschaft oder unmittelbar als (Direkt)-
Kommanditist an der
Fondsgesellschaft beteiligen.
Der
Fonds hat eine geplante
Laufzeit bis zum 31.12.2031. Eine Kündigung der Gesellschaftsverhältnisse ist frühestens zum 31.12.2028 möglich.