Zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige wurden bereits eine dieselhydraulische Rangierlokomotive vom Typ G 6 D des Herstellers Vossloh Locomotives GmbH sowie eine gebrauchte dieselhydraulische Rangierlokomotive des Typs G322 des Herstellers Siemens Fahrzeugtechnik (heute Vossloh Locomotives) durch die Projektgesellschaft 1 erworben. Weiterhin hat die Projektgesellschaft 2 zwei elektrische Streckenlokomotiven vom Typ Vectron AC HP des Herstellers Siemens AG erworben.
Die
Investition in weitere Eisenbahninvestitionsgüter kann über die Beteiligungs- und Projektgesellschaften erfolgen. Hierbei müssen die nachfolgend dargestellten
Investitionskriterien beachtet werden:
- Mindestens 60% des zu investierenden Kapitals werden in Lokomotiven und/oder Triebwagen für den Personen- und/oder Güterverkehr investiert.
- Bezogen auf die
Investitionen in Lokomotiven sollen max. 75% des zu investierenden Kapitals in Streckenlokomotiven investiert werden.
- Bezogen auf die
Investitionen in Lokomotiven sollen max. 75 % des zu investierenden Kapitals in Rangierlokomotiven investiert werden.
- Bis zu 40% des zu investierenden Kapitals können in Waggons für den Personenverkehr investiert werden. Hiervon wird die Paribus KVG nur Gebrauch machen, wenn hierfür mit dem Abschluss des Kauf- und Liefervertrages ein verbindlicher Miet- oder
Leasingvertrag mit einer
Laufzeit von mindestens 10 Jahren vorliegt.
- Es erfolgt keine
Investition in Waggons für den Güterverkehr.
- Mindestens 60 % des zu investierenden Kapitals werden in Eisenbahninvestitionsgüter investiert, welche in der Europäischen Union und/oder Norwegen und/oder der Schweiz eingesetzt werden.
- Mindestens 60 % des zu investierenden Kapitals werden in neue oder gebrauchte Eisenbahninvestitionsgüter mit einem Alter bei Ankauf von max. 12 Jahren angelegt.
Paribus KVG beabsichtigt, für die nach den vorstehenden
Investitionskriterien erworbenen Eisenbahninvestitionsgüter Erstmietverträge abzuschließen, die im nach Anschaffungs- und Herstellungskosten gewichteten Durchschnitt bei Abschluss eine
Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Dabei wird eine Mischung aus kurz-, mittel- und langfristigen Mietvertragslaufzeiten angestrebt. Vereinbarte Verlängerungsoptionen werden bei der Vermittlung der durchschnittlichen
Laufzeit zu 50% angerechnet.
40% des zu investierenden Kapitals können ohne Einhaltung der vorstehenden
Investitionskriterien investiert werden. Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, dürfen nur zur Absicherung der von der
Investmentgesellschaft, der
Beteiligungsgesellschaft oder den Projektgesellschaften jeweils gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust getätigt werden. Die
Investmentgesellschaft erwirbt konzeptionsgemäß keine Anteile oder Aktien an anderen Investmentvermögen.