Alle Öl- und Gasinvestitionen in produzierende und/oder niederzubringende Bohrungen der TEXXOL - Gruppe müssen den folgenden Richtlinien entsprechen:
A. Investitionserfordernisse
1. Ausgangsbasis für Öl- und Gasinvestitionen der TEXXOL sind Gebiete mit nachgewiesenen (proven) Reserven gemäß Definition der Society of Petroleum Engineers (SPE). Darüber hinausgehende Fördermöglichkeiten ( = mögliche (possible) und/oder wahrscheinliche (probable) Reserven) sind gesondert zu ermitteln; hierdurch kann eine Investition auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Erfordernisse gem. A.3. nicht gegeben sind. Diese gesonderte Ermittlung kann insbesondere Investitionen bei Erstbohrungen eines Projektes Informationen rechtfertigen, deren Reserven nicht als "nachgewiesen" einzustufen sind.
2. Die Kalkulation der Öl- und Gaspreise muss auf Preisschemata beruhen, die in der Öl und Gasindustrie zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung üblich sind.
3. Die Kalkulationen für Öl- und Gasinvestitionen durch TEXXOL müssen die folgenden Mindestergebnisse erwarten lassen:
a. Rückfluss des eingesetzten Kapitals aus Erträgen (Pay-Out): 6 - 7 Jahre
b. Interner Zinssatz/Ertragssatz (IRR): 12% - 15%
c. Ertrag aus eingesetztem Kapital (ROI): 2 zu 1
4. Wenn Bohrungen, in welche TEXXOL investiert, nicht durch die TEXXOL Operating Company lnc. betreut werden, soll der Betriebsführer (Operator) mit mindestens 10% an den Kosten (WI) selbst beteiligt sein.
5. Um das Risiko zu streuen gilt:
a. Jede einzelne TEXXOL Gesellschaft soll sich bei Bohrprojekten an den Gesamtkosten mit nicht mehr als einem Drittel (33.33% WI) beteiligen, unabhängig vom Gesamtvolumen für TEXXOL als Gruppe.
b. Jede TEXXOL Limited Partnership mit fremden Gesellschaftern soll sich an mindestens fünf verschiedenen Projekten mit jeweils nicht mehr als einem Drittel der verfügbaren Gelder beteiligen.
c. Jede Gesellschaft, die sich direkt oder indirekt im vollen Besitz der TEXXOL Mineralöl AG befindet, soll sich mit nicht mehr als einem Drittel ihrer mit 15 % abgezinsten (15% IRR) Öl- und Gasreserven an einem Einzelproject beteiligen.
B. Finanzielle Erfordernisse
Die TEXXOL Gruppe kann sich aur verschiedenen Wegen an Öl- und Gasvorhaben beteiligen:
- durch die TEXXOL Mineralöl AG
- durch die TEXXOL Energy lnc.,
- über eine TEXXOL Limited Partnership (Kommanditgesellschaft texanischen Rechts) mit der TEXXOL AG entweder als alleiniger „Limited Partner" (Kommanditist), oder zusammen mit anderen (fremden) Partnern und der TEXXOL Energy lnc. als General Partner" (Komplementär) .
1. Investitionen einer TEXXOL Limited Partnership mit fremden Gesellschaftern dürfen nicht beliehen werden.
2. Investitionen von TEXXOL Gesellschaften ohne Fremdgesellschafter hingegen können teilweise beliehen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
a. Jede Beleihung muss auf nachgewiesenen (proven) Reserven beruhen.
b. Zusammen dürfen alle Beleihungen der TEXXOL Gesellschaften 50% des Gesamtwertes ihrer mit 15% abgezinsten (15 % IRR) Öl- und Gasbeteiligungen nicht übersteigen.
c. Bevor TEXXOL Kredite für Investitionen in Öl- und Gasvorkommen aufnimmt, muss sicher gestellt sein, dass die künftigen Öl-/Gaserträge nicht nur ausreichen, um die fälligen Ausschüttungen an die stillen Gesellschafter der TEXXOL Mineralöl AG wie auch die Zahlungen (Zinsen und Tilgung) für die Kredite zu leisten, sondern auch eine angemessene Sicherheitsreserve für eventuelle Veränderungen am Markt beinhalten.
C. Beteiligungseriordernisse
1. Beteiligungen der TEXXOL als Gruppe an Öl-/Gasprojekten mit einem Investitions volumen von insgesamt nicht menr als US-$ 150.000,00 können in alleiniger Verantwortung des Presidenten der TEXXOL lnc. eingegangen werden, wenn ein internes Reservegutachten erstellt worden ist und die Richtlinien gemäß Punkt A. und B. eingehalten werden; der CEO bzw. Chairman ist zu informieren.
2. Bei Öl-/Gasinvestitionen der TEXXOL als Gruppe mit einem Volumen von insgesamt mehr als US-$ 150.000,00, aber nicht mehr als US-$ 750.000,00 entscheiden President und CEO bzw. Chairman gemeinsam. Zur Gberprüfung des internen Reservegutachtens wird ein Zweitgutachten eines angesehenen unabhängigen Lagerstätten Ingenieurs/ Firma benötigt. Die Erfordernisse gemäß Punkt A. und B. müssen eingehalten werden.
3. Sofern die TEXXOL internen Berechnungen von dem Zweitgutachten, das von einem(r) unabhängigen Lagerstätten - Ingenieur/ - Gesellschaft erstellt worden ist, abweichen, muss die Investitionsentscheidung schriftlich durch den Presidenten/CEO und den Chairman mit beider Unterschrift begründet werden. Entsprechendes gilt, wenn kein internes Reservegutacmen erstellt wurde bzw. nur das interne Reservegutachten, nicht aber das notwendige Zweitgutachten vor der Investitionsentscheidung vorlag.
4. Öl-/Gasinvestitionen der TEXXOL als Gruppe, die US-$ 750.000,00 insgesamt übersteigen, müssen vorab vom TEXXOL Aufsichtsrat genehmigt werden. Die Erfordernisse gemäß Punkt A. und B. sind zu beachten, ebenso ist ein Zweitgutachten einzuholen.
5. Unabhängig vom Vorstehenden kann die Geschärtsleitung der TEXXOL, wann immer sie es für richtig hält, den Aufsichtsrat um Zustimmung zu Entscheidungen bei Öl-/Gasinve stitionen ersuchen.
6. Diese Richtlinien sollen mindestens einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.