Bin ich an einer Immobilie beteiligt?
Nein, durch die Form der stillen Gesellschaft sind Sie jedoch am Wert der Gesellschaft beteiligt. Dieser besteht im Wesentlichen aus dem Immobilienbestand mehrerer Immobilien. Sie sind somit indirekt an mehreren Immobilien beteiligt.
Kann ich Einfluss auf die Geschäftspolitik der Thamm & Partner GmbH nehmen?
Nein. Die Gesellschaft wird wie vom Gesetz verlangt, von der Geschäftsführerin (Frau Angela Thamm) geleitet und vertreten. Die Gesellschafterversammlung der GmbH nimmt im Rahmen der Satzung der Gesellschaft, die vorgegebenen Verpflichtungen und Kontrollaufgaben wahr und fällt in diesem Rahmen entsprechend, für die Geschäftsführung verbindliche Entscheidungen.
Kann ich im Falle von Arbeitslosigkeit oder Ähnlichem von meinen Verpflichtungen zurücktreten?
Die Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Einlage kann in den Fällen der Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und des Mutterschutzes für eine Frist von bis zu zwölf Monaten auf Antrag ausgesetzt werden.
Wie ist eine stille Gesellschaft in einer GmbH zu verstehen?
Eine stille Gesellschaft ist entsprechend §§230 + 231 HGB geregelt. In dem zu schließenden Gesellschaftsvertrag können bzgl. Gewinn und Verlust entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Je nach Vereinbarung entsteht eine typische oder atypisch stille Gesellschaft. In unserem Falle eine atypisch stille Gesellschaft. Der Anleger beteiligt sich als atypisch stiller Gesellschafter am Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen einer atypischen stillen und einer typisch stillen Gesellschaft?
Bei einer atypisch stillen Gesellschaft ist der Anleger am Unternehmensvermögen beteiligt und somit an der Wertsteigerung der Gesellschaft. Der Anleger erzielt als einkommenssteuerrechtlicher Mitunternehmer Einkünfte (positive wie negative) aus dem Gewerbebetrieb. Diese sind steuerlich für Ihn relevant. Bei Auflösung der stillen Gesellschaft orientiert sich die Abfindung am Kapitalkonto in Verbindung mit dem Unternehmenswert. Bei Thamm & Partner ist der Anleger ein atypisch stiller Gesellschafter. Bei einer nur typisch stillen Gesellschaft ist der Anleger nicht am Unternehmenswert beteiligt.
Wie hoch ist die Eigenkapitalquote des Unternehmens?
Die Eigenkapitalquote beträgt ca. 80%.
Bin ich am Verlust, bzw. am Gewinn der Gesellschaft beteiligt?
Merkmal einer atypisch stillen Gesellschaft ist, dass nicht nur eine Gewinn- und Verlustbeteiligung erfolgt, sondern der Anleger auch an der Steigerung des Geschäftswertes, am Vermögen und/oder an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt ist. Wegen der damit verbundenen Entfaltung unternehmerischer Risiken, behandelt das Einkommenssteuerrecht den atypisch stillen Gesellschafter als sog. Mitunternehmer. Dies hat zur Folge, dass die Gewinn- und Verlustanteile, nach Maßgabe des §15 Abs. 1 Nr. 2 EstG, bilden und somit der Einkommensbesteuerung unterliegen.
Wenn die GmbH Gewinne macht, muss ich für diese Gewinne Steuern zahlen?
Ja. Genau wie bei den Verlusten werden die Gewinne anteilig, bzw. nach Maßgabe des Vertrages, an die atypisch stillen Gesellschafter übertragen.
Muss ich auch für stille Reserven Steuern zahlen?
Ja, nach der Auflösung des Vertrages.
Kann ich Kosten, die mit der Gesellschaft anfallen, von der Steuer absetzen?
Ja, aus der steuerrechtlichen Einstufung als Mitunternehmer folgt, dass Ihre persönlichen Aufwendungen, die wirtschaftlich durch die atypisch stille Beteiligung entstehen, als Sonderbetriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften berücksichtigt werden.
Muss ich bei Verlusten der Gesellschaft Kapital nachschießen?
Nein. Sie haften lediglich mit ihrem vertraglich vereinbarten Kapitaleinsatz. Bei einer Einmaleinlage ist dieser schon geleistet. Bei einer Rateneinlage haften Sie ebenfalls mit dem gezeichneten Kapital, also im Eventualfall auch mit den noch nicht geleisteten Zahlungen.
Habe ich Gewinnzuwächse wenn die Gesellschaft keine Immobilien verkauft (auf Grund von evtl. vorübergehend schlechten Marktsituationen oder Ähnlichem)?
In einem solchen Fall würde die Gesellschaft keinen operativen Gewinn erwirtschaften. Gleichwohl befinden sich die gekauften Immobilien im Bestand der Gesellschaft und somit in der Bilanz. An diesen Werten bzw. an den sich ergebenden Wertsteigerungen sind Sie als atypisch stiller Gesellschafter anteilig beteiligt. (siehe oben)
Gibt es Organe, die die Gesellschaft kontrollieren?
Selbstverständlich! In erster Linie kontrolliert und testiert ein anerkannter Wirtschaftsprüfer unsere Bilanz und die Mittelverwendung. Darüber hinaus haben wir einen fachkundigen Beirat, der uns in seinen jeweiligen Kernkompetenzen (Gutachter, Architekt und Rechtsanwalt) berät und die Projekte mitbetreut.
Was passiert, wenn das Management unredlich mit dem Vermögen umgeht?
Unser Immobilienunternehmen wurde durch die Hermesversicherung gegen unredliche Bereicherungen des Managements versichert. Diese Versicherung setzt natürlich nach erfolgter Prüfung ein hohes Vertrauen der Versicherungsgesellschaft gegenüber unserem Management voraus. Es handelt sich nicht um eine Einlagensicherung.
Kann ich zu jeder Zeit meine Beteiligung auflösen?
Nein, da das Unternehmen eine solide Kalkulations- und Investitionsgrundlage benötigt. Die Finanzverwaltung erwartet bei einer Mit - Unternehmerschaft eine entsprechende lange Beteiligung von Ihnen. Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen macht eine vorzeitige Auflösung der Verträge keinen Sinn. In besonderen Härtefällen wie z.B. Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und des Mutterschutzes kann die Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Einlage für eine Frist von bis zu zwölf Monaten auf Antrag ausgesetzt werden.
Wie kann ich meine Beteiligung und evtl. vorzeitige Ergebniszuweisung meinem Finanzamt gegenüber belegen?
Im Prinzip wird alles von uns erledigt, bzw. entsprechende Informationen von unserem Betriebsstätten - Finanzamt, an Ihr Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt. Zusätzlich erhalten Sie von uns entsprechende Informationen.
Wann erhalte ich meine Steuern zurück?
Erfolgt in der Regel von Ihrem Wohnsitz – Finanzamt im Folgejahr.
Wie wird meine Kapitalanlage von Ihnen eingesetzt bzw. genutzt?
Unsere Gesellschaft erwirbt geeignete, möglichst förderungswürdige, denkmalgeschützte Immobilien. Die Größenordnungen der Objekte werden zwischen 1 und 5 Mio. Euro Verkaufspreis liegen, um eine entsprechende zusätzliche Risikoverteilung zu gewährleisten. Wir sanieren und entwickeln diese dann zu wertvollen, dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Gebäuden. Hierbei werden alle sinnvollen Zuschüsse und Förderungen in Anspruch genommen. Einige dieser Immobilien werden zum wirtschaftlich, richtigen Zeitpunkt mit Gewinn verkauft. Andere verbleiben im Bestand unseres Unternehmens. Der Wertzuwachs kommt als stille Reserve dem Unternehmen bzw. Ihren atypisch stillen Gesellschaftern (Anlegern) zu Gute.
Kann ich bei Thamm & Partner zusätzlich zu meiner Beteiligung eine Immobilie erwerben?
Selbstverständlich, unsere Partner (Gesellschafter) werden natürlich besonders gerne und bevorzugt behandelt.