Die Anlagepolitik der Fondsgesellschaft besteht darin, Immobilien (Wohnhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser oder Gewerbeimmobilien) mittelbar über Objektgesellschaften zu erwerben, zu halten und im Rahmen der Fondsabwicklung zu veräußern, bzw. im Rahmen eines fortlaufenden Handels anzukaufen und zu verkaufen. Dabei gelten die in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagegrenzen.
Anlageziel ist es, Mieterträge und Erträge aus der späteren Veräußerung der mittelbar gehaltenen Immobilien bzw. der Anteile an den Objektgesellschaften oder der Vergabe von Gesellschafterdarlehen zu erzielen. Die Erträge der Fondsgesellschaft werden entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen verwendet. Sofern die Liquidität hierfür ausreicht, sollen sie für monatliche Auszahlungen an den Anleger verwendet werden.
Für die Investition in die Vermögensgegenstände sind folgende Anlagegrenzen einzuhalten:
• Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird indirekt in Immobilien, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, investiert.
• Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird indirekt in Immobilien mit einem jeweiligen Verkehrswert von bis zu 20 Mio. Euro investiert.
• Mindestens 60 % des investierten Kapitals wird indirekt in Wohnimmobilien investiert.
• Es werden maximal 40 % des investierten Kapitals in Gewerbeimmobilien vom Typ Büro, Handwerksbetriebe und Handel, Bewirtungs- und Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Praxen und Kanzleien angelegt. (vgl. WAI)