Der
Anleger beteiligt sich treugeberisch über den Treuhänder oder anschließend als direkt im
Handelsregister eingetragener
Kommanditist an der WestLB Trust GmbH & Co. Trust Vier KG.
Das vorliegende Angebot der WestLB Trust GmbH & Co. Trust Vier KG bietet dem
Anleger die Möglichkeit, in ein nach den
Investitionskriterien der
Fondsgesellschaft aufzubauendes
Portfolio aus deutschen Versicherungspolicen des
Zweitmarktes zu investieren. Der
Fonds investiert ausschließlich in deutsche Kapitalversicherungen.
Grundlage der
Investitionsentscheidung ist die erwartete
Rendite einer Kapitalversicherung, die sich aus der durch den Versicherer garantierten Mindestverzinsung des Sparanteils, der Überschussbeteiligung, einem Schlussgewinnanteil sowie dem angestrebten Einkaufsvorteil am Policenzweitmarkt ergibt. Der
Fonds übernimmt die anfallenden Prämienzahlungen für diese Policen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zu einem definierten Abruftermin und vereinnahmt die dann fälligen Ablaufleistungen.
Der
Anleger profitiert von einem bereits bei Start des
Fonds bestehenden, diversifizierten Startportfolio im Volumen von EUR 51,2 Mio. Die
Fondsgesellschaft kauft das Policenportfolio von der WestLB Life Markets GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der WestLB AG. Dabei übernimmt der Verkäufer der Policen auch deren Verwaltung. WestLB Life Markets ist eines der marktführenden Unternehmen im deutschen Markt für
Zweitmarkt-Kapitalversicherungen und hat dem
Fonds ein exklusives Vorkaufsrecht für zum Verkauf vorgesehene Policen im Volumen von EUR 190 Mio. eingeräumt. Das Startportfolio besteht aus 841 Policen renommierter deutscher Versicherungsunternehmen und wird mit wirtschaftlicher Wirkung zum 06. November 2007 erworben. Bei
Fondsauflegung sind damit bereits ca. 53,7% des gesamten geplanten
Investitionsvolumens gesichert.
Die
Laufzeit der Gesellschaft ist befristet bis zum 31. Dezember 2022. Die
Laufzeit kann durch Gesellschafterbeschluss verlängert werden. Gerät der
Anleger in eine wirtschaftliche Notlage durch anhaltende Arbeitslosigkeit von über einem Jahr oder durch Eintritt der Berufsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, besteht für den
Anleger nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrages die Möglichkeit, seine Beteiligung vorzeitig aufzukündigen.