Einzahlung:
Die
Anleger können der
Fondsgesellschaft durch Zeichnung eines Kapitalanteils mit einer Mindestsumme von EUR 2.500 (Stückelung EUR 100) beitreten.
Die
Anleger können unter folgenden Anlagemöglichkeiten wählen:
1. Einmalzahler
Jeder
Anleger hat seine Zeichnungssumme in einer Summe zu Vertragsbeginn zu erbringen.
2. Ratensparer ohne Abschlagszahlung
Der
Anleger kann seine Kommanditeinlage statt in einer Summe zu Vertragsbeginn auch in Raten erbringen. Sein gezeichnetes
Kommanditkapital hat er dann in gleichen Monatsraten einzuzahlen. Für die Beteiligung an der
Fondsgesellschaft bedeutet dies, dass der jeweilige
Anleger, der sich für die Ratenzahlung entschieden hat, auch nur im Verhältnis seiner jeweils bisher geleisteten Einlage zu den insgesamt zum jeweiligen Stichtag geleisteten Einlagen beteiligt ist. Der Ratensparer ohne Abschlagszahlung hat mit dem auf die Annahme folgenden Monatsersten beginnend monatlich gleiche Einzahlungen in Höhe von mindestens 0,56% der Zeichnungssumme (mind. EUR 35) auf das Treuhandkonto der Gesellschaft zu leisten.
3. Ratensparer mit Abschlagszahlung
Der
Anleger kann eine einmalige Abschlagszahlung auf seine zu erbringende
Kapitaleinlage in Höhe von 20% erbringen. Entsprechend verringert sich die Anzahl seiner laufend zu erbringenden monatlichen Raten von 180 auf 144 bzw. die Einzahlungszeit von 15 auf 12 Jahre. Weiterhin hat er die monatlich gleichen Einzahlungen in Höhe von mindestens 0,56% der Zeichnungssumme (mind. EUR 35) auf das Treuhandkonto der Gesellschaft mit dem auf die Annahme folgenden Monatsersten beginnend zu leisten.
Auszahlung:
Der
Anleger ist in Höhe seines jeweils eingezahlten
Kommanditkapitals im Verhältnis zum Gesamtbetrag des eingezahlten
Kommanditkapitals an den Ausschüttungen beteiligt. Das jährliche Ergebnis wird, unabhängig davon, ob es sich um einen Gewinn oder Verlust handelt, entsprechend des jeweils eingezahlten
Kommanditkapitals verteilt. Abweichend davon werden die fondsabhängigen Kosten gemäß
Investitionsplan im Verhältnis des gezeichneten
Kommanditkapitals verteilt. Am Vermögen und damit auch im Fall der
Liquidation ist der
Anleger nach dem Verhältnis der Summe aller Kapitalkonten der Gesellschafter beteiligt. Die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen richtet sich daher nach der gewählten Anlageform. Die "Einmalzahler" erhalten planmäßig 252%, die "Ratenzahler mit Abschlagszahlung" 200% und die "Ratenzahler ohne Abschlagszahlung" 170% ihres eingezahlten Kapitals einschließlich Rückzahlung der Kommanditeinlage. Dabei sollen gemäß Prognoserechnung 8% der jeweils eingezahlten Kommanditeinlage p.a. bis zum 30.09. des Folgejahres ausgeschüttet werden. Die Schlusszahlung in 2023 richtet sich nach dem jeweils vorhandenen
Kapitalkonto.